Hier ein Artikelauszug aus der HAZ vom 12. Juni 2025, mit einem unschönen Thema, welchen sicherlich einige verpasst haben.
Verbraucherzentralen warenen vor einer neuen Masche mit angeblich versehentlich geleisteten Zahlungen
„Jemand hat Ihnen Geld gesendet.“. so oder so ähnlich informiert der Zahlungsdienstleister Paypal seine Kunden, wenn auf deren Konto eine Zahlung eingeht.
Der Absender der Zahlung ist dem Opfer aber unbekannt. Die Betrüger bitten dann, um eine Rückzahlung – aber ACHTUNG – über „Freunde und Familie“, denn hier ist der Käuferschutz ausgeschaltet.
Jetzt frage ich mich ehrlich, WARUM sollte man einen Unbekannten unter „Freunde und Familie“ einordnen? Aber gut, hat das Opfer doch getan, weil unüberlegt oder „mal-eben-schnell“.
Sobald man das getan hat, holen sich die Betrüger über den Käuferschutz der eigenen Überweisung das Geld zurück. Das Opfer kann dies aber nicht.
Wie soll man es machen? Oder gewusst wie!
Die Verbraucherzentralen raten daher, die Rückzahlung des Geldes in der eigentlichen Transaktion zu veranlasen, anstatt eine neue anzulegen. Das geht, indem Betroffe in den Paypal-Aktivitäten die Zahlun göffnen, die die vermeintlichen Beträger gesendet haben. In der Paypal-App lässt isch der Betrag dann mittels – „Rückzahlung senden“ zurückschicken, im Browser lautet die Funktion „Diesen Betrag zurückzahlen“. So läuft die Masche der Langfinger ins Leere. Nach Angaben von Paypal kann man innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum der ursprünglichen Zahlung eine vollständige oder Teilrückzahlung vornehmen.