Steuererklärung Abgabetermin 02. Oktober 2023 Teil 2

Und hier der 2. Teil zum dem Thema aus dem Newsletter vom Finanztip:

4. Steuersoftware
Die Ausgaben für eine Steuersoftware oder eine Steuer-App, ein Fachbuch oder den Mitgliedsbeitrag des Lohnsteuerhilfevereins kannst Du ebenfalls über die Werbungskosten geltend machen. Als sogenannte Mischkosten akzeptiert das Finanzamt die kompletten Ausgaben dafür bis insgesamt 100€. Als Steuersoftware empfehlen wir Dir für komplexe Fälle Wiso Steuer 2023* oder Steuersparerklärung 2023. Für Angestellte lohnt sich Preis-Leistungs-technisch Tax 2023* und für sehr einfache Fälle kannst Du auch die Apps Steuerbot*, Wiso Steuer* oder Taxfix* benutzen.
5. Spenden und Kirchensteuer
Du unterstützt gemeinnützige Projekte oder bist Mitglied in einem gemeinnützigen Verein, der sich sozial oder kulturell engagiert (z. B. freiwillige Feuerwehr oder Tierschutzverein)? Solche Spenden und Mitgliedsbeiträge kannst Du bis zu einer Höhe von 20% Deiner gesamten Einkünfte in der Steuererklärung sofort geltend machen. Beispiel: Du hast 2022 insgesamt 50.000€ verdient, dann könntest Du 20% davon, also bis zu 10.000€ an Spenden von der Steuer absetzen. Auch einen Teil der Kirchensteuer kannst Du Dir zurückholen: Gib sie einfach in der Anlage „Sonderausgaben“ an – und heb Dir die Quittungen bzw. Kontoauszüge auf.
6. Nebenkostenabrechnung
Was Deine Vermieterin oder Dein Vermieter an Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen auf Deine Nebenkostenrechnung setzt, kannst Du komplett in der Steuererklärung eintragen – 20% davon können abgesetzt werden. Dazu zählen z. B. Ausgaben für den Hausmeister, die Treppenreinigung oder der Winterdienst. Noch ein Extra-Tipp zum Schluss: Hattest Du letztes Jahr sehr hohe Ausgaben wegen Gesundheitsproblemen? Dann kannst Du auch hier ggf. einiges absetzen. Mehr dazu liest Du hier.
Alle weiteren Tipps zur Steuererklärung bekommst Du in unserem Ratgeber.

Ihr Lieben, Kleinvieh macht auch Mist…

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