Steuererklärung am 02. Oktober fällig

Für alle diejenigen, die den Newsletter vom Finanztip immer noch nicht haben:

6 Dinge, die man leicht vergisst, von der Steuer abzusetzen
von Veronika Schmalzried und Jörg Leine

In einem Monat (am 02.10.) ist es wieder so weit: Die Steuererklärung ist fällig, zumindest für alle, die verpflichtet sind, eine abzugeben. Damit Du auch alles absetzt, was Dir Geld sparen kann, erinnern wir Dich heute nochmal an ein paar Dinge, die man schnell mal vergessen kann:
1. Arbeitsmittel
Ob Du im Homeoffice arbeitest oder nicht: Bestimmte Arbeitsmittel wie den Bürostuhl oder den neuen Schreibtisch kannst Du als Werbungskosten absetzen, selbst wenn Du kein eigenes Arbeitszimmer hast. Heb also unbedingt die Rechnungen solcher Anschaffungen auf.
2. Internet- und Handyrechnung
Arbeitest Du von zu Hause aus, sind diese Rechnungen anteilig steuerlich absetzbar. Pauschal absetzbar sind 20% der monatlichen Gebühren, maximal jedoch 20€. Aufs Jahr gerechnet sind das höchstens 240€.
3. Reisekosten
Du warst geschäftlich auf Reisen? Dann kannst Du nicht nur die tatsächlichen Fahrt- oder Flugkosten geltend machen. Auch Verpflegung und Übernachtung können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Warst Du bei einer Dienstreise in Deutschland mehr als acht Stunden unterwegs, steht Dir ein Pauschalbetrag von 14€ pro Tag für die Verpflegung zu. Bist Du mehrere Tage weg, gibt es für den An- und Abreisetag je 14€ und für die Tage dazwischen je 28€. Im Ausland gibt es sogar mehr.

Alle weiteren Tipps zur Steuererklärung bekommst Du in unserem Ratgeber.

Ihr Lieben, Kleinvieh macht auch Mist…

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