Das liebe Geld

Hier wieder eine schöne Erklärung vom Finanztip:

Frist verlängert – Steuererklärung erst Ende September fällig

Schon Mitte Mai – und Du hast immer noch keine Zeit für Deine Steuerklärung gehabt? Das macht nichts! Denn inzwischen endet die reguläre Abgabefrist am 31. Juli für alle, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen. Das gilt zum Beispiel für diejenigen, die vergangenes Jahr in Kurzarbeit waren. (NV: Ihr erinnert euch daran? Wer in Kurzarbeit war, MUSS jetzt eine Erklärung abgeben, auch wenn er oder sie das vorher nicht getan hat!)

Für die Erklärung 2021 gewährt der Fiskus aber pandemiebedingt mehr Zeit – wie schon im vergangenen Jahr. Es reicht aus, wenn Deine Erklärung bis zum 30. September beim Finanzamt eingeht.

Das sieht das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz vor, das Ende Mai in Kraft treten soll. Vorgesehen darin außerdem: Lässt Du Dich bei der Steuererklärung unterstützen, etwa vom Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberaterin, muss Deine Erklärung sogar erst am 30. Juni kommenden Jahres beim Finanzamt sein.
Für das Steuerjahr 2022 ist ebenfalls eine Fristverlängerung geplant. Du hättest dann bis zum 31. August 2023 Zeit, falls Du die Steuererklärung allein über das Elster-Portal der Finanzverwaltung oder mit einer Steuer-Software erstellst. Lässt Du Dir professionell helfen, sogar bis zum 30. April 2024.

Erst für das Steuerjahr 2023 gelten dann voraussichtlich wieder die regulären Abgabefristen. Falls Du eine Frist verpasst, musst Du Dich auf einen Verspätungszuschlag einstellen.

Ihr Lieben, hört sich gut an, ist aber keine gute Empfehlung: Denn aufgeschoben, ist nicht aufgehoben.
Warum keine gute Idee?
– Die Erinnerung was damals war, verblasst immer mehr und man muss sich wieder komplett in die Materie und die Energie des Jahres einarbeiten. (Braucht kein Mensch.)
– Das Jahr bleibt so feinstofflich aktiv.
– Dinge ändern sich von Jahr zu Jahr und so darf man jetzt gleich für 2 oder 3 Jahre die Papierarbeit machen, wenn man so schiebt.
– Nachweise müssen ggf. bezahlt werden, weil sie mittleweile aus dem Postfach verschwunden sind.
– Wenn man den Überblick hat, ob man Rückzahlungen erwarten darf oder Nachzahlungen leisten muss, könnte man schon anfangen das Geld für Nachzahlungen zurückzulegen oder sich entspannt zurücklehnen, weil eine Rückzahlung kommt.

Es ist zwar alles schön und gut mit den Fristen für die Bürger. Richtet euch allerdings darauf ein, dass es lange dauern wird, bis diese von der anderen Seite bearbeitet werden. Wir warten noch immer auf das Jahr 2019! Und das wird in absehbarer Zeit auch kaum besser, denn der Personalmangel macht vor den Behörden keinen Halt. Na dann, frohes Schaffen.

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